Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1.Reisebedingungen

Nachstehende Reisebedingungen ergänzen die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen  und der Katholischen Landjugendbewegung (KLJB) Hoffnungsthal/Forsbach. Mit Vertragsabschluss werden diese Bedingungen Bestandteil des Reisevertrages. 

2. Abschluss des Reisevertrages

Bei minderjährigen Teilnehmern kommt ein Vertrag nur mit der Einwilligung der Erziehungsberechtigten zustande. Mit der Anmeldung bieten Sie  dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich oder auf elektronischem Weg erfolgen. Der Reisevertrag kommt zustande, indem die KLJB Hoffnungsthal/Forsbach die Buchung  schriftlich durch eine Anmeldebestätigung annimmt.

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Anmeldung und Anmeldebestätigung. 

4. Zahlungen

Die Zahlungsbedingungen sind  jeweils  der Anmeldebestätigung des jeweiligen Lagers zu entnehmen. 

5. Rücktritt

 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten; der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. In diesem Fall, wie auch im Falle des Nichtantretens der Reise, kann die KLJB Hoffnungsthal/Forsbach eine angemessene Entschädigung verlangen. Maßgeblich für die Berechnung der Stornokosten ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der KLJB Hoffnungsthal/Forsbach:

Bis 5 Monate vor Fahrtbeginn sind 10%, 4 Monate 25%, 3 Monate 50%, 2 Monate 75%, 1 Monat 100% des Teilnehmerbetrages zu zahlen. 

6. Bild- und Videorechte

  • im Rahmen der Berichterstattung  „zur gebuchten Reise“ bei Veröffentlichung der KLJB Hoffnunsgthal/Forsbach, sowie ihrer Gliederungen in Presseorganen (Pressemitteilungen, Presseartikel)
  • für die digitale Berichterstattung auf den Internetseiten des Veranstalters und dessen Gliederungen und für Veröffentlichungen in zu Presseorganen gehörenden Internetseiten
  • für die Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters und dessen Gliederungen in Printprodukten wie beispielsweise  in Verbandszeitschriften und anderen schriftlichen Veröffentlichungen
  • für die digitale Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters und ihrer Gliederungen, beispielsweise in den Onlineangeboten des Veranstalters und dessen Gliederungen in den sozialen Netzwerken, insbesondere Facebook und Instagram

Selbstverständlich wird Datenmaterial, das in die Intimsphäre eingreift oder in sonstiger Weise kompromittierend ist, nicht verwendet. Sollten Sie nicht mit der Fertigung von Bildmaterial Ihres Kindes einverstanden sein, geben Sie dies bitte schriftlich vor Fahrtantritt bekannt. [Oder was ist hier gemeint?

7. Aufsichtspflicht und Betreuung

Durch Abschluss des Reisevertrages übertragen Sie  die Aufsichtspflicht  Ihres Kindes an die KLJB Hoffnungsthal/Forsbach . Die KLJB Hoffnungsthal/Forsbach  delegiert die Aufsichtspflicht an das jeweilige  Leitungsteam.  Sie müssen  Ihr Kind darauf hinzuweisen, dass es den Anordnungen unserer  Leitungsteams Folge zu leisten hat.

Bei groben Verstößen gegen unsere  Anordnungen kann der Teilnehmer oder die Teilnehmerin  von der Reise ausgeschlossen werden. In einem solchen Fall müssen  Sie  Ihr Kind umgehend am Reiseort abzuholen bzw. die Kosten für den Rücktransport (ggf. mit  Begleitperson)  tragen.

Sollte Ihr Kind eine körperliche oder geistige Behinderung aufweisen, müssen Sie  dies bei  Anmeldung schriftlich mitteilen. Da unsere Unterkünfte nicht immer behindertengerecht sind und unsere Leiter  nicht gesondert im Umgang mit Behinderten geschult sind, hält sich die KLJB Hoffnungsthal/Forsbach vor, eine Teilnahme einer entsprechend eingeschränkten Person abzulehnen. 

8. Rücktritt durch den Veranstalter

Die KLJB Hoffnungsthal/Forsbach kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag bzw. einzelne Reiseleistungen kündigen: 

a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer  die Durchführung der Reise ungeachtet einer Mahnung des Reiseveranstalters, Reisebegleiters oder eines Leistungsträgers nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages bzw. der Ausschluss von einzelnen Reiseleistungen gerechtfertigt bzw. die Vertragsfortführung für die KLJB Hoffnungsthal/Forsbach unzumutbar ist. Die KLJB Hoffnungsthal/Forsbach behält den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich eventuell  ersparter Aufwendungen und hat weiterhin einen Anspruch auf mögliche Mehrkosten für den vorzeitigen Rücktransport. 

b) ohne Einhaltung einer Frist bei Zahlungsverzug eines Teilnehmers, wenn dieser trotz schriftlicher Mahnung und Hinweis auf das Rücktrittsrecht seinen Verpflichtungen nicht unverzüglich nachkommt.

c) wenn die Gründe der Absage weder von der KLJB Hoffnungsthal/Forsbach noch von anderen Leistungsträgern zu vertreten sind, oder wenn der Reise Hindernisse entgegenstehen, die von der KLJB Hoffnunsgthal/Forsbach nicht oder nur unter unverhältnismäßig hohen Kosten beseitigt werden können. In diesen Fällen werden alle geleisteten Zahlungen ohne Abzug unverzüglich erstattet. 

d) wenn die Reise wegen außergewöhnlicher, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Umstände (z.B. Unruhen, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, können beide Seiten den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Für bereits erbrachte Leistungen oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Leistungen kann die KLJB Hoffnungsthal/Forsbach den anteiligen Reisepreis verlangen.

9. Haftung

Der Reiseveranstalter haftet wie ein ordentlicher Kaufmann für: [Ein „ordentlicher Kaufmann“? Wirklich? ^^]

a) die gewissenhafte Reisevorbereitung 

b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger 

c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen 

d) das ordnungsgemäße Erbringen der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen entsprechend der Orts- und Landesüblichkeit des jeweiligen Reisezieles. Die Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden der Reisenden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Reiseveranstalter für einen den Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Reiseveranstalter ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Schäden, die dem Reisenden durch höhere Gewalt, Kriegsereignisse oder Terroranschläge entstehen.

10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Diese Reisebedingungen sind Bestandteil des Reisevertrages. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Reisebedingungen zur Folge.

11. Datenschutzerklärung

Für jede Nutzung von personenbezogenen Daten bedarf es regelmäßig der Einwilligung des Betroffenen. Eine solche Einwilligung können Sie mit der Anmeldung erteilen.  Beachten Sie bitte, dass ohne diese Einwilligung eine Teilnahme an unseren Veranstaltungen und Freizeiten nicht möglich ist. Die angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Vorname, Name, Anschrift, Geburtsdatum und Geschlecht, sind zum Zwecke der Durchführung der Maßnahme notwendig und werden für die Beantragung von Zuschüssen erhoben. Ohne die Nutzung dieser Zuschüsse ist die Teilnahme zum ausgeschriebenen Teilnahmebeitrag nicht möglich.